Die Annexion und Probleme der Erlassung des Landestatutes fiir Bosnien-Herzegowina
DOI:
https://doi.org/10.5644/Godisnjak.CBI.ANUBiH.38.10Abstract
In der Forschung wird die Frage eher fragmentarisch behandelt, warum nach der Annexion mehr als 15 Monate vergangen worden sind bevor ein Landesstatut fur Bosnien-Herzegovvina verabschiedet wurde, obwohl der Herrscher dringende Einfiihrung dieser verfassungsmasigen Einrichtungen offentlich versprochen hat. Anhand der Recherchen des Autors in Archiven von Wien und Sarajevo vvird im vorliegenden Text gezeigt, wie die staatsrechtlichen Kontroversen, insbesondere das Problem der Behandlung der Agrarverhaltnisse in Bosnien-Herzegowina, sowie der Konkurrenzkampf zwischen Osterreich und
Ungarn und die beiderseitig gesteigerten Antagonismen, die Erlassung des Landesgrundgesetzes behindert haben. Obwohl das Verhaltnis zwischen Bosnien-Herzegowina und der Monarchie nach der Annexion unverandert hleiben solite, wurden von der ungarischen Seite. in Berufung aufdie Beziehungen im Mittelalter, historische Anspriiche auf Bosnien-Herzegowina geltend gemacht. Diese sollten ungarische Ambitionen die kiinftige Verwaltung Bosnien-Herzegowinas zu ubernehmen bekriiftigen umi sicherstellen. Wegen eines bestimmten Unterschieds in den im Kompromiss ausgehandelten Gesetzesentvvurfen uber die Annexion Bosnien-Herzegowinas, welcher zwischen den Regierungen Osterreichs und Ungarns entstanden war, nahm das osterreichische Parlament den vorgelegten Entvvurf nicht an so dass die Annexion verfassungsinaBig nicht legalisiert vverden konnte. Der Autor erortert weiter, wie diese Frage die Beziehungen der Regierungen beider Monarchiehalften pragten und vvie das alles in der Osterreichischen und ungarischen Offentlichkeit behandelt vvurde. Es zeigte sich letztendlich, dass die Anspriiche Ungarns auf Bosnien-Herzegowina bis zum Untergang der Monarchie geltend geblieben sind.
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